Als in Ungarn ansässiges Unternehmen stelle ich gemäß EU-Mehrwertsteuerrichtlinie ohne Umsatzsteuer in Rechnung. Die Steuer wird vom deutschen Leistungsempfänger abgeführt (§ 13b UStG).
Jetzt Kontakt aufnehmenAls in Ungarn ansässiges Unternehmen stelle ich meine Leistungen gemäß der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie ohne Umsatzsteuer in Rechnung (Reverse-Charge-Verfahren). Die Umsatzsteuer wird dabei von der empfangenden deutschen Firma selbst abgeführt (§ 13b UStG). Für Sie entsteht dadurch kein finanzieller Nachteil.
Im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens schuldet der deutsche Leistungsempfänger (Ihr Unternehmen) die Umsatzsteuer selbst. Diese wird in der deutschen Umsatzsteuer-Voranmeldung gleichzeitig als geschuldete Steuer und als abziehbare Vorsteuer erfasst. Für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen ist der Vorgang somit steuerlich neutral – Sie zahlen keinen Cent mehr als bei einer inländischen Rechnung.
Leistung netto: 1.000 €
Umsatzsteuer (19 %): 190 €
Ihr Unternehmen weist diese 190 € in der Umsatzsteuer-Voranmeldung als Umsatzsteuer aus
und zieht denselben Betrag als Vorsteuer wieder ab.
👉 Ergebnis: 0 € tatsächliche Steuerzahlung – die Buchung ist ausgeglichen.
Dieses Verfahren gilt für alle innergemeinschaftlichen Dienstleistungen innerhalb der EU, wenn beide Unternehmen über eine gültige Umsatzsteuer-ID verfügen. Die Regelung ist gängige Praxis und dient der Vereinfachung des europäischen Dienstleistungsverkehrs.
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